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   BGH, 19.12.1952 - 1 StR 589/52   

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BGH, 19.12.1952 - 1 StR 589/52 (https://dejure.org/1952,1405)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1952 - 1 StR 589/52 (https://dejure.org/1952,1405)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 589/52 (https://dejure.org/1952,1405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 393
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • RG, 04.03.1886 - 382/86

    1. Wann ist nach der bayerischen Forstgesetzgebung die Entwendung von gefälltem

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 589/52
    Die pfälzischen Amtsgerichte gehören auch in ihrer Eigenschaft als Forstrügegerichte ebenso wie die preussischen und die bayerischen Forstrügegerichte (vgl. RGSt 3, 157; 13, 383) nach § 3 Abs. 3 EGzStPO zu den ordentlichen Gerichten.

    Die pfälzischen Amtsgerichte gehören vielmehr auch in ihrer Eigenschaft als Forstrügegerichte ebenso wie die preussischen und die bayerischen Forstrügegerichte (vgl. RGSt 3, 157; 13, 383) nach § 3 Abs. 3 EGzStPO zu den ordentlichen Gerichten.

  • RG, 04.01.1881 - 3194/80

    Gehören, wenn durch ein Landesgesetz angeordnet ist, daß Forst- und

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 589/52
    Die pfälzischen Amtsgerichte gehören auch in ihrer Eigenschaft als Forstrügegerichte ebenso wie die preussischen und die bayerischen Forstrügegerichte (vgl. RGSt 3, 157; 13, 383) nach § 3 Abs. 3 EGzStPO zu den ordentlichen Gerichten.

    Die pfälzischen Amtsgerichte gehören vielmehr auch in ihrer Eigenschaft als Forstrügegerichte ebenso wie die preussischen und die bayerischen Forstrügegerichte (vgl. RGSt 3, 157; 13, 383) nach § 3 Abs. 3 EGzStPO zu den ordentlichen Gerichten.

  • RG, 03.12.1935 - 1 D 1195/34

    Wie ist ein Anstifter zu beurteilen, der durch dieselbe natürliche Handlung einen

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 589/52
    Den Grundsatz, dass auch das Urteil eines sachlich unzuständigen Gerichts klageverbrauchende Wirkung hat, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertreten (u.a. RGSt 9, 14, 324; 56, 351; 70, 26, 30, 31); auch der in zahlreichen Entscheidungen wiederkehrende Satz, dass "der Grundsatz ne bis in idem soweit reicht, als bei der früheren Entscheidung die Befugnis des Gerichts zur Umgestaltung der Strafklage reichte", sollte entgegen der Meinung der Revision nicht besagen, dass das frühere Gericht zur Aburteilung der Straftat hätte sachlich zuständig sein müssen.
  • RG, 17.09.1915 - IV 348/15

    1. Kann einheitliches Zusammentreffen von Jagdvergehen und verbotenem

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 589/52
    So kann die Verfolgbarkeit einer Tat in gewissen rechtlichen Beziehungen beschränkt sein z.B. in Fällen der Auslieferung wegen Beschränkung der Verfolgbarkeit nach dem in Frage stehenden Auslieferungsrecht (RGSt 37, 88; 45, 271) oder wegen mangelnder Gerichtsbarkeit (RGSt 29, 156; 32, 57; 33, 405; 49, 272, 354; 56, 161).
  • RG, 05.01.1922 - 876/21

    Hindert der Einstellungsbeschluß eines sachlich unzuständigen Gerichts die

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 589/52
    Den Grundsatz, dass auch das Urteil eines sachlich unzuständigen Gerichts klageverbrauchende Wirkung hat, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertreten (u.a. RGSt 9, 14, 324; 56, 351; 70, 26, 30, 31); auch der in zahlreichen Entscheidungen wiederkehrende Satz, dass "der Grundsatz ne bis in idem soweit reicht, als bei der früheren Entscheidung die Befugnis des Gerichts zur Umgestaltung der Strafklage reichte", sollte entgegen der Meinung der Revision nicht besagen, dass das frühere Gericht zur Aburteilung der Straftat hätte sachlich zuständig sein müssen.
  • RG, 18.10.1900 - 3073/00

    Können die ordentlichen Gerichte, wenn die den Gegenstand der Untersuchung

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 589/52
    So kann die Verfolgbarkeit einer Tat in gewissen rechtlichen Beziehungen beschränkt sein z.B. in Fällen der Auslieferung wegen Beschränkung der Verfolgbarkeit nach dem in Frage stehenden Auslieferungsrecht (RGSt 37, 88; 45, 271) oder wegen mangelnder Gerichtsbarkeit (RGSt 29, 156; 32, 57; 33, 405; 49, 272, 354; 56, 161).
  • RG, 22.03.1904 - 722/04

    1. Ist gegen einen von der Schweiz wegen wissentlicher Eidesverletzung

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 589/52
    So kann die Verfolgbarkeit einer Tat in gewissen rechtlichen Beziehungen beschränkt sein z.B. in Fällen der Auslieferung wegen Beschränkung der Verfolgbarkeit nach dem in Frage stehenden Auslieferungsrecht (RGSt 37, 88; 45, 271) oder wegen mangelnder Gerichtsbarkeit (RGSt 29, 156; 32, 57; 33, 405; 49, 272, 354; 56, 161).
  • RG, 23.06.1883 - 1208/83

    1. Ist die Urteilsformel, "daß die Strafverfolgung für unzulässig zu erachten",

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 589/52
    Den Grundsatz, dass auch das Urteil eines sachlich unzuständigen Gerichts klageverbrauchende Wirkung hat, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertreten (u.a. RGSt 9, 14, 324; 56, 351; 70, 26, 30, 31); auch der in zahlreichen Entscheidungen wiederkehrende Satz, dass "der Grundsatz ne bis in idem soweit reicht, als bei der früheren Entscheidung die Befugnis des Gerichts zur Umgestaltung der Strafklage reichte", sollte entgegen der Meinung der Revision nicht besagen, dass das frühere Gericht zur Aburteilung der Straftat hätte sachlich zuständig sein müssen.
  • RG, 30.11.1896 - 3809/96

    Hindern, wenn bei Vergehen gegen § 2 des preußischen Gesetzes, betr. das Spiel in

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 589/52
    So kann die Verfolgbarkeit einer Tat in gewissen rechtlichen Beziehungen beschränkt sein z.B. in Fällen der Auslieferung wegen Beschränkung der Verfolgbarkeit nach dem in Frage stehenden Auslieferungsrecht (RGSt 37, 88; 45, 271) oder wegen mangelnder Gerichtsbarkeit (RGSt 29, 156; 32, 57; 33, 405; 49, 272, 354; 56, 161).
  • RG, 05.10.1921 - 79/20

    1. Wieweit reicht die Rechtskraft von Urteilen der außerordentlichen Gerichte,

    Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 589/52
    So kann die Verfolgbarkeit einer Tat in gewissen rechtlichen Beziehungen beschränkt sein z.B. in Fällen der Auslieferung wegen Beschränkung der Verfolgbarkeit nach dem in Frage stehenden Auslieferungsrecht (RGSt 37, 88; 45, 271) oder wegen mangelnder Gerichtsbarkeit (RGSt 29, 156; 32, 57; 33, 405; 49, 272, 354; 56, 161).
  • RG, 03.10.1911 - V 421/11

    1. Wieweit gilt in dem Auslieferungsvertrage mit Großbritannien der Grundsatz der

  • RG, 02.03.1899 - 65/99

    Hindern, wenn bei Vergehen gegen § 2 des preußischen Gesetzes, betr. das Spiel in

  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend

    Artikel 103 Abs. 3 GG umfaßt den geschichtlichen Vorgang (das ist die "Tat" im Sinne des § 264 StPO - u.a. BGH NJW 1953, 393 Nr. 18, zitiert bei Dallinger MDR 1953, 272) jedoch nur insoweit, als das Gericht ihn im Rahmen des Eröffnungsbeschlusses abzuurteilen rechtlich in der Lage war (BGHSt 6, 92, 95) [BGH 05.11.1953 - 3 StR 545/52].

    NJW 1953, 393 Nr. 18;.

    BGH NJW 1953, 393 Nr. 18;.

    NJW 1953, 393 Nr. 18, zitiert bei Dallinger MDR 1953, 272;.

    Während BGH 1 StR 558/53 vom 2. September 1954 sich noch der Rechtsprechung des Reichsgerichts anschließt, stellt jedoch schon BGH NJW 1953, 393 Nr. 18 die Fälle der Verurteilung, des Freispruchs und der Einstellung (ohne näheres Eingehen auf die Problematik) in ihrer Rechtskraftwirkung einander gleich, und BGHSt 5, 323, 330 [BGH 09.12.1953 - GSSt - 2/53] spricht aus:.

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